Gefährdungsbeurteilung an Ihrer Aufzugsanalge
Die meisten Arbeitsmittel müssen nach aktuellen Vorschriften eine Gefährdungsbeurteilung nachweisen. Für diese ist der Betreiber zuständig. In den meisten Fällen ist der Aufzug auch als Arbeitsmittel anzusehen.
Damit Sie als Betreiber auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir das erstellen der GBU für Sie.
Wir erarbeiten auf Grundlage der GBU ein Konzept, welche Maßnahmen durchzuführen sind, um die Anlage sicher Betreiben zu können.
Fragen Sie uns nach einem Angebot.